Das richtige Geländer für Treppe und Balkon

Funktionalität und Ästhetik Ihrer Räumlichkeiten und Außenanlagen können Sie mit der Wahl Ihrer Treppen- und Balkongeländer mitbestimmen. Neben dem wichtigen Augenmerk auf Sicherheit gelten ebenso Design und Flexibilität Ihrer Treppen, Balkone und deren Geländer.

Geländer

Gefälliges Design

Zunächst bietet sich die Frage an, welche Art von Geländer Sie am meisten anspricht. Möchten sie ein modernes Relinggeländer oder eher ein klassisches Geländer mit Stäben aus Buchen- oder Fichtenholz oder Stahl? Sollen es Stahlrohre, Stahlseile, Glasgeländer, Lamellengeländer, Stahlbetonfertigteile oder ein gemauertes Geländer sein? In welchem Umfang sollen Materialien wie Glas, Platten, Draht, Seil oder Lochblech vorhanden sein? Und wie stellen Sie sich den Handlauf vor: mit Geländerfüllung, Knieleistengeländer, Geländer mit Verkleidung, Füllstabgeländer?

Profis oder Selbstbau

Treppen- und Balkongeländer können Sie von einem Fachmann wie Metallbau Hetterich einbauen lassen oder selbst zusammenbauen. Wenn Sie sich selbst als Handwerker betätigen, hilft Ihnen folgende Checkliste:

  • sind Treppe, Balkon und jeweiliges Geländer im Gebäude oder außen am Gebäude?
  • sind die Treppen gerade oder gewendelt?
  • welche technischen Anforderungen sollten Sie beachten, wenn es sich um ein Außengeländer handelt, das den vier Elementen ausgesetzt ist? Beispielsweise eigenen sich hier besonders Geländerstäbe aus feuerverzinktem Metall oder duplexbeschichtet (feuerverzinkt plus Beschichtung)
  • kann der Treppenlauf links oder rechts angebracht werden? Ist er auf dem Boden oder seitlich an der Decke installierbar?
  • auf welche Geschosshöhe ist das Geländer einstellbar?
  • wie hoch ist die maximale Belastbarkeit des Materials
  • aus welchem Material besteht der Handlauf? Kunststoff, Holz, Edelstahl, lackierter Stahl?
  • welche Form weist der Handlauf auf? abgerundet, eckig?
  • sind die Elemente der Geländer erweiterbar?
  • wodurch sind die Pfosten verbunden? Beispielsweise durch Edelstahlseile?

Treppengeländer

Die Treppenstufen werden am Geländer aufgehängt. Praktisch ist dafür ein „teleskopierbares“ Podest, welches das Verschieben am Spindelrohr auf die passende Gesamthöhe ermöglicht: die bereits eingehängten Stufen werden gleichmäßig verteilt und fest montiert.

Mehrere Anbieter von Treppengeländern haben ein Bausatz-System für den Selbstbau entwickelt. Die Elemente können aber auch einzeln zusammengestellt werden: Pfosten für die Basis (beispielsweise aus Edelstahl), Rohr- und Rundmaterial für Handlauf und Füllung, Abschluss Handlauf, Handlaufanfang, Flexible Verbindungsstifte (zum Biegen) und Kugeln für den Anfang der Füllstäbe, um das Geländer um die Ecke zu führen sowie Gelenkbögen.

Balkongeländer

Auch Balkongeländer können im Bausatz erstanden werden. Häufig werden Edelstahlgeländer mit senkrechten Füllstäben (Stabgeländer) und Befestigungssets angeboten. Vergrößern können Sie Ihr Geländer durch den Einsatz von 90-Grad-Eckpfosten in L-Form oder U-Form sowie Stabgeländer mit Mittelpfosten, bzw. Erweiterungspfosten.

Bei den Füllungen können Sie wählen:

  • Ober- und Untergurt mit exakter Bohrung oder Gewindebohrung
  • Stabhalter zur Aufnahme der Füllstäbe und Schrauben
  • Füllung beispielsweise mit 5 oder 6 Stäben für das Stabgeländer

Die Stabhalter verhindern durch ihre Madenschrauben ein „Klappern“ bei Wind oder wenn der Untergrund vibriert. Wenn Sie große Geländestrecken überbrücken müssen empfehlen sich breitere Geländer-Bauteile. Edelstahlpfosten können damit eingespart werden.

Qualitätssicherung

Treppengeländer sind in Deutschland mit der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“ sowie in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt. Bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen ist ein Treppengeländer erforderlich. Die Höhe der Treppengeländer ist mit mindestens 90 cm vorgeschrieben, bei Arbeitsstätten mindestens 100 cm. Für Absturzhöhen von über 12 m wird in den meisten Fällen eine Höhe von mindestens 110 cm gefordert. Die Bundesländer halten unterschiedliche Regelungen vor.

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